Das Gesundheitssystem in Deutschland ist selbstverwaltet. Dabei wird es von zahlreichen Institutionen und Akteuren geführt. Auf dieser Webseite finden Sie Informationen über die Akteure, die am Gesundheitswesen beteiligt sind sowie Krankheiten, insbesondere die Leukämie.
Das deutsche Gesundheitssystem ist dabei in drei Elemente gegliedert. Neben der ambulanten Versorgung sowie der stationären Versorgung in Krankenhäusern gibt es zahlreiche Einrichtungen zur Rehabilitation.
Verbände und Vertreter verschiedener Anbieter und Berufe, Krankenkassen, Aufsichtsbehörden, das Bundesministerium für Gesundheit, Patientenorganisationen und Selbsthilfegruppen zählen zu den für den Betrieb des Gesundheitswesens zuständigen Institutionen.
Die Grundprinzipien des Gesundheitswesens
Die folgenden vier Grundprinzipien beschreiben das Gesundheitssystem in Deutschland:
- Obligatorische Versicherung: Jede Person ist Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Es sei denn, das Bruttoeinkommen überschreitet eine feste Grenze der Versicherungspflicht. Wer darüber liegt, hat die Möglichkeit, sich in der privaten Krankenversicherung (PKV) privat zu versichern.
- Finanzierung durch Versicherungsprämien: Die Gesundheitsfürsorge wird überwiegend aus den Prämien der Versicherten und ihrer Arbeitgeber finanziert. Dazu tragen auch die Steuereinnahmen bei.
- Grundsatz der Solidarität: Die Risiken im deutschen Gesundheitswesen werden von den Mitgliedern der gesetzlichen Krankenkassen gemeinsam getragen. Dabei besteht ein Anspruch auf medizinische Versorgung und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall – unabhängig von Einkommen und Prämienhöhe. Die Prämien richten sich nach dem Einkommen. Das bedeutet, dass die Reichen den Armen und die Gesunden den Kranken helfen können. Diese Beiträge werden prozentual vom Einkommen bis zur sogenannten Beitragsbemessungsgrenze erhoben.
- Prinzip der Selbstverwaltung: Die Struktur und finanzielle Vergütung der einzelnen medizinischen Leistungen obliegt den Akteuren im Gesundheitswesen. Der Staat legt lediglich die Bedingungen für die medizinische Versorgung fest. Die Akteure setzen sich aus Vertretern von Ärzten und Zahnärzten, Krankenhäusern, den Versicherten, Krankenversicherungen und Psychotherapeuten zusammen.